128.

Stirbt jemand, so müßen sogleich Menschen und Vieh im Hause und in den Ställen, auch die Bienen (durch Anklopfen an den Stock) geweckt werden, sonst werden Menschen und Thiere von Stund an träge und schläfrig. Honcamp in Büren.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 294; unten Nr. 198, 199. Aehnliches bei Meier, Gebräuche, Nr. 287. Wenn jemand im Hause stirbt, so muß alle Frucht aufgerüttelt werden, sonst geht sie nicht auf; Wolf, Beiträge, I, 215, Nr. 144.


Lizenz
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. 128. [Stirbt jemand, so müßen sogleich Menschen und Vieh im Hause und]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BFC5-B