45.
Straffen

Die Fromen werden so verkürtzet und verletzet,
Wann wider Böse nicht wird Straffe fortgesetzet.

Lizenz
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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. 45. Straffen. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-F562-4