50.
Handwercks-Leute

Handwercks-Leute haben Zunfften, haben Ordnung und Gesetze,
Daß sich Niemand in ihr Mittel, sein Gewerb zu treiben, setze,
Der nicht ehlich ist geboren, ob er sonsten gleich ist tüchtig,
Der auch ausser seiner Ehe nicht gelebet allzu richtig,
Ob gleich Busse drauff erfolget, welcher einen Hund erschlagen,
Obs gleich ohngefehr geschehen, der die Kosten nicht zu tragen
Zum Gesäuff und zum Gefrässe, der nicht Meisterstücke machet,
Macht ihn gleich das Werck zum Meister; mehres ist, darob man lachet.
Aber daß man Warheit meidet, daß man schindrisch übersetzet,
Daß man Falsch für Gut gewehret, daß man Treu und Schwur versetzet:
Dieses heist, sich klüglich nähren. Lieber! sind es Handwercks-Stücke,
Sind es doch nicht Christen-Wercke; sehet zu, wies droben glücke!

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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. 50. Handwercks-Leute. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-13CA-6