250.

Die beiden Brautjungfern, welche bei dem Hochzeitsmahl unmittelbar an der Seite des Bräutigams und der Braut sitzen, sind die Ersten, welche sich von der Hochzeitsgesellschaft verheiraten.


Teterow. Seminarist Mohr.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 250. [Die beiden Brautjungfern, welche bei dem]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E26C-5