335.

In den Zwölften darf man keinen Mist austragen, sonst muß man ein Stück Vieh missen; ebenso darf man keinen Nagel einschlagen, sonst vernagelt man das Vieh und endlich darf man auch nicht spinnen, sonst spinnt man sich einen Strick um den Hals. Kleinbremen bei Bückeburg.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 151, 171.


Lizenz
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. 335. [In den Zwölften darf man keinen Mist austragen, sonst muß man ein]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D293-8