[101] 16.
Mußtheil

Daß Mußtheil heist man diß, was nach deß Mannes sterben
Die Frau von Rittersart muß theilen mit den Erben.
Ein Mußtheil machet drauß auß allem, was man hat,
Wo er es nicht nimmt gar, ein raubrischer Soldat.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. 16. Mußtheil. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-F603-1