36.
Gerechtigkeit des Neides

Keine Straff ist außgesetzet
Auff deß Neides Gifft;
Denn er ist zu aller Zeit
Selbsten voll Gerechtigkeit,
Daß er meistens trifft,
Und sich durch sich selbst verletzet.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. 36. Gerechtigkeit des Neides. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-F6AE-1