[140] 14.
Rechts-Lernung

Wann einer wil das Recht studiren,
So muß fünff Jahr er dran verlieren.
Das Recht, das Krieg ietzt eingeführet,
Wird bey fünff Tagen außstudiret.

License
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link to license

Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. 14. Rechts-Lernung. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-1B8C-7