§. 46. Verlieren und Finden.

1.

Wer Etwas verloren oder verlegt hat, soll es nicht sogleich suchen: denn es sitzt der Teufel darauf, um den Menschen zu blenden und zum Zorn und Fluchen zu verleiten. »Das hat der Teufel wirklich gehabt, sonst hätte ich es sehen müssen,« oder: »der Teufel hat seine Hand darüber gehalten!« ist Ausruf dessen, welcher plötzlich von seiner Nase findet, was er vergebens gesucht hat. Neuenhammer.


Lizenz
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 1. [Wer Etwas verloren oder verlegt hat, soll es nicht sogleich suchen]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EF27-8