Das Barreau

Im Verlag von Erich Baron ist eine Mappe mit vierzig Steindrucken erschienen: ›Recht und Gericht‹. Es sind Reproduktionen von vierzig Zeichnungen des großen Daumier, aus Philipons ›Charivan‹.

So einen gibt es heute nicht mehr. Thomas Theodor Heines Zeichnungen werden in fünfzig Jahren nicht mehr diese Frische haben, weil er zu stark aufbläst. Dieser hier gibt viel mehr als das karikierte Gericht: stets geht er über den Einzelfall hinaus. Er gibt, was es schon zu des Aristides Zeiten gegeben hat: die menschlichen Grimassen, die Geste, das Gehaben bei feierlichsten Anlässen – alles.

Am besten die rhetorischen Gebärden der forensischen Redner, die bei einem romanischen Volk noch kurioser anmuten mögen als bei uns, wo schon das Gesprudel eines berliner Rechtsanwalts in ernsten Strafsachen häufig genug außer der Langenweile auch ein kleines Lächeln am Richtertisch bewirkt.

Daumier hat den sinnlosen Selbstzweck erkannt, zu dem eine nützliche Institution wie die Verteidigung vor Gericht geworden ist. Wie die Redner zu weiten, vielversprechenden Gesten ausholen, die dann plötzlich in der Luft stehen bleiben – ein Talar flattert noch im Schwunge, eine Hand dreht sich nach außen, und mit hochgezogenen Nasen siehts die Konkurrenz der Anwälte. Diese Gesten sind wohl das [123] beste in der Mappe: weitgeöffnete Münder von Angeklagten, entrüstet hochgezogene Schultern derer, die sich für unschuldig halten, eindringlich gespreizte Finger, und hinter allem ein gewisses Augurenlächeln – Kinder! es ist ja alles nicht so schlimm!

Ein Staatsanwalt ist da, der sieht so scheinheilig auf zum lieben Gott, daß der Himmel erröten müßte, weil es solch einen Schwindler gibt. Einer brüllt einem Kollegium etwas vor, aber das schläft, nuckelt und schnarcht. Einer läßt sich nach dem zweiten Frühstück einen Schwerverbrecher vorführen, und der steht nun grinsend und frech vor dem Richter, der gemütlich die gedrehten Daumen auf den verdauenden Bauch gelegt hat – und zwischen beiden ist weit mehr als der Aktentisch.

Ein Blatt aber verläßt uns nicht mehr. Der Advokat umarmt das angeklagte Täubchen, auf daß die staunenden Geschworenen sehen sollen, welch ein reiner Prachtmensch das sei. Und während er ihn küßt, daß die Brille gerührt von der bewegten Nase rutscht, zieht der andre ganz leise, ganz vorsichtig dem Verteidiger der Unschuld die Börse aus der Tasche – und die grauen Habichtsaugen sind in träumende Weiten gerichtet.

Die Reproduktionen sind gut – und weil unsere Zeit arm ist an greifbaren Symbolen, sollten sich die Rechtsgelehrten einen Wechselrahmen anschaffen, diese Mappe kaufen und Daumier aushängen. Die Äußerlichkeiten haben sich geändert – der Urgrund ist geblieben.


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TextGrid Repository (2012). Tucholsky, Kurt. Werke. 1913. Das Barreau. Das Barreau. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-5C71-C