1412.

In frühern Zeiten, als die Bauern noch nicht separirt waren und deren Pferde auf der Communeweide von mehreren Pferdehirten, den sogenannten Pirdhäudejungs, gehütet wurden, war am Pfingstfeste folgender Brauch sehr allgemein. Die Pferdehirten stellten sich mit einem Stricke in der Hand an eine belebte Landstraße. Kam nun Jemand des Weges daher, dann spannten zwei von den Hirten quer über den Weg den Strick aus und versperrten dadurch dem Wanderer den Weg. Man nannte dies ›dat Schnęren‹. Hierauf richteten die Hirten an den Wanderer folgende Bitte:


Wir wollen den Herrn schnęren
Mit Freuden und mit Ehren;
Der Herr der möcht so gefällig sein
Und geben uns einen Schilling zum Branntwein.

Gab nun der Reisende den Hirten ein Geldstück, dann wurde er, wenn er Belieben daran fand, von den Hirten mit einem Glase Branntwein traktirt. Seitdem auf den Bauerndörfern die Communeweide aufgehört hat, ist auch vorstehender Brauch immer mehr geschwunden und wird heutzutage nur noch hin und wieder von einigen Hirtenknaben ausgeübt.


Küster Schwartz in Bellin bei Güstrow.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Pfingsten. 1412. [In frühern Zeiten, als die Bauern noch nicht]. 1412. [In frühern Zeiten, als die Bauern noch nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DAE5-1