1285.

In den Zwölften muß Licht gegossen werden; das Brennen solcher Lichter soll einen sehr hellen Schein verbreiten und die Menschen vor bösen und schlimmen Erscheinungen und Ereignissen schützen, wie z.B. Spuk u. dgl.


Aus Plate bei Schwerin. Von einem Seminaristen.


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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1285. [In den Zwölften muß Licht gegossen werden]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E5CA-6