357.

Wenn Verstorbene wiederkommen und die Hinterbliebenen ängstigen, muß man einen Geisterbanner zu Hilfe rufen. Dieser backt zwölf Pfannkuchen, schüttet sie in einen Sack, geht damit im Hause umher und spricht ›Krup in, krup in, sünd Pannkooken in.‹ Ist der Geist hineingekrochen, so wird der Sack geschlossen und man trägt ihn fort, am besten an einen Kreuzweg, wo er herausgelassen und festgebannt wird. Geht Jemand über den Kreuzweg, ohne ein Vaterunser zu beten, so hockt ihm der Geist auf. Dann muß die Beschwörung erneuert werden.

In Hagenow hatte sich ein alter Rathsherr im Fieberwahnsinn ertränkt. Er fand keine Ruhe im Grabe und kam allnächtlich an die Betten seiner Angehörigen, zupfte am Kopfkissen und rief ›Natt, natt.‹ Da mußte der alte Kohnert ihn bannen, es half aber erst beim drittenmale, wo er in ein Buschwerk gebannt wurde, das von da an Jeder mied.

Amalie Krüger.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 357. [Wenn Verstorbene wiederkommen]. 357. [Wenn Verstorbene wiederkommen]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EC9E-7