195. Rechtsalterthum von St. Georgen.

Breuninger S. 369.


»In dem Closterhof auf dem Platz, welchen man jezt das Blaichgärtlein nennet, stunde vor zeiten eine schöne und wohlgefaßte Linde, unter welcher die katholischen Aebte samt [189] denen Kernrichtern Gericht gehalten, und wann die Causa Malefitzisch war, zoge der Abt den Zippel an seiner Kappen gegen dem Gesicht herunter und gabe damit das Zeichen, das die Person zur Schirmsvogtei Hornberg abzuführen und der Justitz zu überlifern wäre.«


Lizenz
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 195. Rechtsalterthum von St. Georgen. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-025B-F