Fußnoten
1 Panzer I. 258. 21.
1 Panzer I. 258. 21.
Hundersingen.
Eine Kindbetterin soll so lange kein Weihwasser selbst nehmen, bis sie ausgesegnet ist, sondern sich's geben lassen 1.
Hundersingen.
1 Vielleicht ist dieses ein Anklang an das Gesetz des alten Testaments, wornach die Wöchnerin 80 Tage unrein war und nichts berühren durfte.
So lange eine Wöchnerin nicht ausgesegnet ist, soll man weder ein Kleidungsstück von ihr, noch vom Kinde in's Freie hängen, um sie zu trocknen, weil sonst der Teufel Gewalt über sie bekommt.
Baach.
Ertingen.
1 Vgl. Schönw. I. 160. 18.